- Eisenbahndelikte
Eisenbahndelikte, Verbrechen und Vergehen gegen die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs (Deutsches Strafgesetzb. §§ 315, 316).
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Eisenbahndelikte, Verbrechen und Vergehen gegen die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs (Deutsches Strafgesetzb. §§ 315, 316).
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Eisenbahndelikte — Eisenbahndelikte. Mit der Entwickelung des Eisenbahnwesens hat der strafrechtliche Schutz des Bahnbetriebs im allgemeinen gleichen Schritt gehalten. Das heutige Recht kennt dementsprechend eine ganze Reihe von Eisenbahndelikten. 1) An der Spitze… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Transportgefährdung — Transportgefährdung, s. Eisenbahndelikte … Meyers Großes Konversations-Lexikon